Veröffentlicht am 9. Oktober 2026
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Rechnungen musst du acht Jahre aufbewahren – die Frist wurde 2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt. Bei E-Rechnungen zählt dabei nicht das Bild, sondern der strukturierte Datensatz: Die XML-Daten müssen unverändert, vollständig und maschinenlesbar im Originalformat erhalten bleiben. Ein Ausdruck oder ein PDF ohne die eingebettete XML-Datei reicht nicht. Das gilt für Rechnungen, die du bekommst, genauso wie für die, die du schreibst.
Für die meisten Selbstständigen ist die größte Gefahr nicht ein falsches Archivsystem, sondern Streuung: Rechnungen in E-Mails, Downloads, Cloud-Ordnern und auf dem Desktop. Ein fester Ablageort, an dem jede Rechnung als Original landet und mit dem passenden Kunden oder Lieferanten verknüpft ist, löst den größten Teil des Problems. Formal gelten zusätzlich die GoBD – dazu gehört eine Verfahrensdokumentation, die beschreibt, wie du Belege erfasst und aufbewahrst. Sprich das mit deinem Steuerberater ab.
Ein Fotograf hatte seine Eingangsrechnungen jahrelang als Ausdruck in Ordnern gesammelt. Mit den ersten E-Rechnungen stellte er auf einen digitalen Ablageort um, an dem jedes Original-PDF zusammen mit Lieferant und Betrag liegt. Den Papierordner führt er nur noch für die wenigen Belege, die weiter auf Papier kommen.
Lege fest, an welchem einen Ort deine Original-Rechnungsdateien künftig landen. Prüfe dann bei einer aktuellen ZUGFeRD-Rechnung, ob die eingebettete XML-Datei nach deinem Ablageweg noch vorhanden ist.
Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren? Acht Jahre. Die Frist wurde durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz von zehn auf acht Jahre verkürzt.
Reicht es, die E-Rechnung im E-Mail-Postfach zu lassen? Das Postfach ist ein zulässiger Empfangsweg, aber kein verlässliches Archiv. Sicherer ist ein fester Ablageort, an dem die Originaldatei unverändert bleibt.
Darf ich die XRechnung in ein PDF umwandeln und nur das PDF aufbewahren? Nein. Die strukturierten Daten müssen im Originalformat erhalten bleiben. Eine PDF-Ansicht kannst du zusätzlich ablegen.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung. Verbindlich sind die Informationen des Bundesfinanzministeriums und deiner IHK; für deinen konkreten Fall frag deinen Steuerberater.
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