Veröffentlicht am 14. August 2026
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Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können – auch Freelancer und Kleinunternehmer. Beim Senden gibt es Übergangsfristen: Ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 alle, die an andere Unternehmen im Inland fakturieren. Ausgenommen sind unter anderem Kleinunternehmer, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Rechnungen an Privatkunden. Dieser Leitfaden zeigt die Bausteine im Überblick; Details stehen in den verlinkten Artikeln.
Die E-Rechnung ist keine neue Software-Mode, sondern eine gesetzliche Umstellung, die jede B2B-Rechnung in Deutschland betrifft. Für viele Selbstständige ist sie der Moment, in dem sie ohnehin auf ihren Rechnungsprozess schauen müssen – und merken, wie viele Zwischenschritte darin stecken: Angebot in Word, Rechnung in einem Tool, Zahlungseingang im Online-Banking, Ablage in einem Ordner. Wer die Umstellung nutzt, um diese Kette zu verbinden, spart am Ende mehr Zeit, als die Umstellung kostet.
| Ab | Empfangen | Senden |
|---|---|---|
| 1.1.2025 | Pflicht für alle Unternehmen | Papier weiter erlaubt, PDF mit Zustimmung des Kunden |
| 1.1.2027 | Pflicht für alle Unternehmen | E-Rechnung Pflicht, wenn dein Gesamtumsatz 2026 über 800.000 € lag – sonst Papier/PDF noch erlaubt |
| 1.1.2028 | Pflicht für alle Unternehmen | E-Rechnung Pflicht für alle inländischen B2B-Rechnungen |
Ausnahmen beim Senden: Kleinunternehmer nach § 19 UStG, Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise, bestimmte steuerfreie Leistungen und Rechnungen an Privatkunden (B2C).
Eine Grafikdesignerin mit rund 60.000 € Jahresumsatz ging davon aus, dass die E-Rechnung sie erst 2028 betrifft. Dann schickte ihr größter Auftraggeber im Herbst eine Mitteilung: Ab Januar 2027 nimmt seine Buchhaltung nur noch E-Rechnungen an, um alle Eingänge automatisch zu verarbeiten. Rechtlich hätte sie bis 2028 Zeit gehabt – praktisch hatte sie drei Monate. Weil sie ihr Firmenprofil und die Kundendaten einmal sauber gepflegt hatte, war die Umstellung an einem Nachmittag erledigt.
Muss ich als Freelancer schon jetzt E-Rechnungen senden? Nein, nicht zwingend. Seit 2025 musst du E-Rechnungen empfangen können. Das Senden wird ab 2027 (bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz) bzw. ab 2028 Pflicht – sofern du an Unternehmen im Inland fakturierst und kein Kleinunternehmer bist.
Ist ein PDF per E-Mail eine E-Rechnung? Nein. Eine E-Rechnung enthält die Rechnungsdaten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format wie XRechnung oder ZUGFeRD. Ein normales PDF ist rechtlich eine "sonstige Rechnung".
Betrifft mich die E-Rechnung, wenn ich nur an Privatkunden verkaufe? Für Rechnungen an Privatkunden gilt die Pflicht nicht. Empfangen können musst du E-Rechnungen trotzdem, sobald du selbst bei anderen Unternehmen einkaufst.
Was passiert, wenn ich keine E-Rechnung sende, obwohl ich muss? Dann erfüllt deine Rechnung die formalen Anforderungen nicht. Dein Kunde riskiert seinen Vorsteuerabzug und wird eine korrekte E-Rechnung anfordern – das kostet Zeit und Vertrauen.
Alle Artikel in diesem Cluster: Was ist eine E-Rechnung? · Der Entscheidungsbaum 2025–2028 · ZUGFeRD oder XRechnung · E-Rechnungen empfangen · Kleinunternehmer und E-Rechnung · Bereit in 10 Minuten · Die 6 häufigsten Fehler · E-Rechnungen aufbewahren · Nicht der ganze Job
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung. Er fasst die Regeln für Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland verständlich zusammen. Verbindlich sind die Informationen des Bundesfinanzministeriums und deiner IHK; für deinen konkreten Fall frag deinen Steuerberater.
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